COVID-19-Hygienebestimmungen

Für ein verantwortungsvolles Miteinander bitten wir um konsequente Einhaltung der Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.

* Bitte sehen Sie von einem Veranstaltungsbesuch ab, wenn Sie Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen.

* Das Tragen einer FFP2-Maske ist in den Veranstaltungsräumlichkeiten verbindlich vorgeschrieben. Sobald Sie Ihren Platz eingenommen haben, ist es Ihnen erlaubt, die Maske abzunehmen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern durch eine feste Bestuhlung eingehalten wird. Sollte die Maskenpflicht auch am Platz bestehen, wird dies separat ausgewiesen.

* 2G-Regel: Geimpft, Genesen – Der Besuch der Dauerausstellung und unserer Veranstaltungen ist an den Nachweis Ihrer Impfung oder Genesung  geknüpft.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sieben Jahre, ebenso minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden (Nachweis erforderlich).

* 2G-Plus-Regel: Bei einigen unserer Veranstaltungen ist der Besuch an den Nachweis Ihrer Impfung oder Genesung mit tagesaktuellen Antigen-Testnachweis gebunden.

* Die Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung von Infektionsketten ist verbindlich vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen Formblätter an, die Sie vor Ort handschriftlich ausfüllen müssen.

* Bitte halten Sie sich an die geltenden Abstandsregeln und bewegen Sie sich umsichtig in den Veranstaltungsräumlichkeiten.

* Wir empfehlen, sich vor und nach Ihrem Besuch die Hände zu desinfizieren. Flächen und Gegenstände in den Veranstaltungsräumlichkeiten werden regelmäßig von unserem Team desinfiziert.

 

Stand: 18.11.2021