Photo: Bundesregierung/Ludwig Wegmann

Durchbruch für die neue Ostpolitik

The Foundation

Die neue Ostpolitik der sozial-liberalen Koalition von SPD und FDP unter Bundeskanzler Willy Brandt fußte zuallererst auf der Respektierung einer realpolitischen Tatsache: Der Schlüssel zur Neugestaltung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit ihren östlichen Nachbarn lag in Moskau bei der Führung der Sowjetunion, die als hegemoniale Vormacht Osteuropa politisch dominierte und militärisch kontrollierte. Eine deutsch-sowjetische Über­einkunft über die strittigen Grundsatzfragen war die Voraussetzung dafür, dass die im Laufe des Jahres 1970 beginnenden Verhandlungen mit Polen, der Tschechoslowakei und der DDR erfolgreich sein konnten. Der Moskauer Vertrag und die zuvor zwischen den Unterhändlern Egon Bahr und Andrej Gromyko getroffenen Abmachungen nahmen die wesentlichen Inhalte der weiteren Ostverträge vorweg. Mit diesem Vertrag wurde ein neues Kapitel in den deutsch-sowjetischen Beziehungen aufgeschlagen und die Grundlage für eine verbesserte und erweiterte Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten geschaffen.

Die deutsch-sowjetischen Verhandlungen

Nur gut drei Wochen nach der Wahl des ersten sozialdemokratischen Kanzlers vereinbarten die Bundesregierung und die sowjetische Führung die Aufnahme von bilateralen Verhand­lungen über ein Gewaltverzichtsabkommen, die am 8. Dezember 1969 begannen. Ohne schriftliche Weisungen, aber in engster Abstimmung mit Willy Brandt verhandelte Egon Bahr, Staatssekretär im Bundeskanzleramt in Bonn, ab dem 30. Januar 1970 mit dem sowjetischen Außenminister Andrej Gromyko im Kreml. In vierzehn Gesprächsrunden, die insgesamt über 50 Stunden dauerten, rangen die beiden Politiker miteinander über eine beiderseitige Gewaltverzichtsvereinbarung, über die Anerkennung der europäischen Nach­kriegsgrenzen sowie über die Form der Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik.

Im Brennpunkt standen die gegensätzlichen Auffassungen zur deutschen Frage. Die Sowjetunion wollte den Status quo der Teilung Deutschlands und Europas und somit ihren Herrschafts- und Einflussbereich ein für alle Mal festschreiben. Nach ihrem Willen sollten die Grenzen in Europa „unveränderbar“ sein. Dagegen beharrte die Bundesrepublik darauf, dass für die Zukunft die Möglichkeit offenbleiben müsse, auf friedlichem Wege die innerdeutsche Grenze zu beseitigen und die deutsche Einheit wiederherzustellen. Auf dieses Ziel hinzu­arbei­ten gebot die Präambel des Grundgesetzes. Zudem verwies Bahr auf die seit 1945 beste­henden und – wegen des Fehlens eines Friedensvertrages – weiterhin geltenden Rechte der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjet­union) über Deutschland als Ganzes und Berlin. Demnach konnten weder die Bundes­republik mit der Sowjetunion noch die beiden deutschen Teilstaaten untereinander etwas beschließen, das diese Rechte, über die sie nicht verfügten, außer Acht ließe.

Die Bundesregierung erklärte sich aber bereit, staatliche Beziehungen mit der DDR „auf der Grundlage der vollen Gleichberechtigung, der Nichtdiskriminierung, der Achtung der Unabhängigkeit und der Selbständigkeit jedes der beiden Staaten“ aufzunehmen. Sie war zudem bereit, die territoriale Integrität aller Staaten in Europa, auch die der DDR, zu respek­tieren. Eine volle völkerrechtliche Anerkennung der DDR blieb für die Bundesrepublik aber ausgeschlossen. Nach Bonner Auffassung konnten die beiden deutschen Staaten füreinander nicht Ausland sein. Die Achtung der innerdeutschen Grenze dürfe die Bundesrepublik auch nicht daran hindern, weiter für die Vereinigung Deutschlands einzutreten, betonte Bahr. Der Unterhändler Bonns ließ zugleich keinen Zweifel an der Endgültigkeit der Westgrenze Polens aufkommen. Er erklärte Gromyko gegenüber, die deutsche Seite wisse genau, dass sich an der Oder-Neiße-Grenze nichts ändern werde. Zu einer Wiedervereinigung Deutschlands könne es nur kommen, wenn diese Grenze festgeschrieben werde. Die von den Bundesregierungen bis 1969 vertretene Rechtsposition, wonach die Gebiete östlich von Oder und Neiße noch immer zu Deutschland gehörten, war damit obsolet.

Die Inhalte des „Moskauer Vertrages“

Im Mai 1970 erzielten Bahr und Gromyko den Durchbruch bei ihren Gesprächen, indem sie sich auf zehn Leitsätze verständigten. Darin wurden nicht nur Inhalte und Formulierungen für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion verein­bart, sondern auch die Kernpunkte der weiteren Ostverträge vorbestimmt, die zusammen­genommen ein „einheitliches Ganzes“ bilden sollten. In einer abschließenden Verhandlungs­runde vom 27. Juli bis zum 7. August 1970 machten Außenminister Walter Scheel (FDP) und sein sowjetischer Amtskollege den „Moskauer Vertrag“, der insgesamt fünf Artikel umfasste, unterschriftsreif.

Ausgehend von dem in Europa bestehenden Status quo, verpflichteten sich beide Seiten den Frieden zu sichern, die Entspannung zwischen den europäischen Staaten zu fördern und sich im Einklang mit der UN-Charta der Drohung mit oder der Anwendung von Gewalt zu enthalten. Ferner bekundeten sie den Willen zum Ausbau ihrer Zusammenarbeit, einschließ­lich der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Beziehungen. Insbesondere erklärten sie, „heute und künftig die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich“ zu betrachten, wobei der Vertragstext durch explizite Erwähnung „die Oder-Neiße-Linie, die die Westgrenze der Volksrepublik Polen bildet“, und die Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR hervorhob.

Im Zusammenhang mit dem Moskauer Vertrag waren drei Punkte für Bundeskanzler Willy Brandt und sein sozial-liberales Kabinett von herausragender Bedeutung:

Erstens war die sowjetische Seite damit einverstanden, einen Brief unwidersprochen entgegenzunehmen, in dem die Bundesregierung erklärte, dass der Vertragsabschluss „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbe­stimmung seine Einheit wiedererlangt“. Dieser von Außenminister Scheel unterschriebene „Brief zur Deutschen Einheit“ wurde am Tage der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages am 12. August 1970 in Moskau abgegeben.

Zweitens teilte die Bundesregierung den drei Westmächten am 7. August 1970 in einer zwischen Scheel und Gromyko abgestimmten Verbalnote mit, die Bundesrepublik und die Sowjetunion seien davon ausgegangen, dass der beiderseitige Vertrag, da eine friedens­vertragliche Regelung noch ausstehe, die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte nicht berühre. Auch dies unterstrich den Modus-Vivendi-Charakter des Moskauer Vertrages, der die Wiedervereinigungsperspektive aufrechterhielt, was aus Sicht der Bundesrepublik den wichtigsten Erfolg der Verhandlungen darstellte.

Drittens erklärte die Bundesregierung, dass der deutsch-sowjetische Vertrag erst dann vom Bundestag ratifiziert würde, wenn zuvor eine „befriedigende Regelung“ des Berlin-Problems erzielt wäre, über das die Vier Mächte seit Ende März 1970 verhandelten. Das Bundeskabinett hatte bereits am 7. Juni 1970 sowie nochmals am 23. Juli 1970 ein entspre­chendes Junktim zwischen den Ostverträgen und einem Berlin-Abkommen verabschiedet.

Vertragsunterzeichnung im Kreml

Die feierliche Unterzeichnung des Moskauer Vertrages fand am 12. August 1970 im Kathari­nen­saal des Kreml statt. Unter den Augen von KPdSU-Generalsekretär Leonid Breschnew setzten Bundeskanzler Willy Brandt, Ministerpräsident Alexej Kossygin sowie die Außen­minister Scheel und Gromyko ihre Unterschriften unter die deutsche wie unter die sowje­tische Ausfertigung. Es war nicht nur Brandts erster Besuch in Moskau, sondern auch seine erste Begegnung mit den Spitzen der Sowjetführung. Unmittelbar nach der Zeremonie traf er mit Breschnew zu einer vier Stunden dauernden Unterredung zusammen, bei der sich der Kanzler und der sowjetische Parteichef allerdings persönlich noch nicht näherkamen. Beide vereinbarten jedoch die Installation eines informellen Kanals für den Austausch von vertrau­lichen Mitteilungen zwischen dem Kreml und dem Kanzleramt, von dem beide Seiten in der Folge rege Gebrauch machten.

Um ihnen die Inhalte des deutsch-sowjetischen Abkommens und der damit verbunde­nen Ziele zu erläutern, wendete sich Willy Brandt am Abend in einer Fernsehansprache aus Moskau an seine Landsleute. Mit Blick auf die ehemaligen deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße erklärte er darin: „Mit diesem Vertrag geht nichts verloren, was nicht längst verspielt worden war.“

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