Photo: Olaf Malzahn

50 Jahre Wahlrecht ab 18

Haus Lübeck

Vor 50 Jahren beschloss der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit eine Grundgesetzänderung: die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre. Mit ihren ersten innenpolitischen Reformen geht die Regierung Brandt-Scheel bewusst auf die junge Generation und die „68er Bewegung“ zu. Mit Zustimmung der CDU/CSU wird am 18. Juni 1970 das aktive Wahlalter in der Bundesrepublik von 21 auf 18 sowie das passive Wahlalter von 25 auf 21 Jahre gesenkt. Willy Brandt hatte diesen Schritt in seiner Regierungserklärung im Oktober 1969 bereits angekündigt. Er machte auch deutlich: Mitbestimmung bedeutet Mitverantwortung.

Heute werden Stimmen laut, Jugendliche bereits ab 16 Jahren zur Bundestagswahl zuzulassen. Nach dem Motto: Alt genug, um den Führerschein zu machen, also auch alt genug, um bei Bundestagswahlen mitzuentscheiden. Jugendforscher gehen noch weiter und sagen: Ab 12 Jahren ist das individuelle Urteilsvermögen erreicht.

"Meine Stimme zählt!": Bente Binding im Gespräch mit Lübecker Schüler*innen. Video von Frederick Lange, FSJler im Haus Lübeck,

Wie sehen das Lübecker Schülerinnen und Schüler? Bente Binding (19) hat sich umgehört: Ab wann sollten junge Menschen wählen dürfen? Wie können Parteien Erstwähler*innen heute motivieren? Wie stellen sich Jugendliche Mitbestimmung vor? Die Ergebnisse präsentiert das Willy-Brandt-Haus Lübeck anlässlich des Jahrestags in einem Videoclip.

Frauke Kleine Wächter

Curator

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