Foto: Olaf Malzahn

50 Jahre Wahlrecht ab 18 Jahren

Haus Lübeck Film Vergangene
Calender Icon Veranstaltungstermin

18. Juni 2020

Pin Icon Veranstaltungsort

Digital

Vor 50 Jahren – am 18. Juni 1970 – beschloss der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit eine Grundgesetzänderung: die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre. Willy Brandt hatte diesen Schritt in seiner Regierungserklärung im Oktober 1969 bereits angekündigt. Er machte auch deutlich: Mitbestimmung bedeutet Mitverantwortung.

Heute werden wieder Stimmen laut, Jugendliche bereits ab 16 Jahren zur Bundestagswahl zuzulassen. Nach dem Motto: Alt genug, um den Führerschein zu machen, also auch alt genug, um bei Bundestagswahlen mitzuentscheiden. Jugendforscher gehen noch weiter und sagen: Ab 12 Jahren ist das individuelle Urteilsvermögen erreicht.

Wie sehen das Lübecker Schülerinnen und Schüler? Bente Binding (19) hat sich umgehört: Ab wann sollten junge Menschen wählen dürfen? Wie können Parteien Erstwähler*innen heute motivieren? Wie stellen sich Jugendliche Mitbestimmung vor?

Frederik Lange (20), FSJler im Willy-Brandt-Haus Lübeck, hat die Interviews zu einem Videoclip zusammengestellt: Das Ergebnis präsentieren wir ab dem 18. Juni!

Mehr zu den historischen Hintergründen gibt es auf der Willy Brandt Online-Biografie

.

Weitere Veranstaltungen im Haus Lübeck

Neuigkeiten im Haus Lübeck